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KANZLEI MICHOW https://kanzlei-michow.de/ Tue, 18 Nov 2025 10:31:38 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.2 Vom IDKV über den BDV zum BDKV – Die Entwicklung des Wirtschaftsverbands der Kulturveranstalter https://kanzlei-michow.de/vom-idkv-ueber-den-bdv-zum-bdkv-die-entwicklung-des-wirtschaftsverbands-der-kulturveranstalter/ Sun, 14 Sep 2025 20:14:25 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20980     Was einst als Reaktion auf massive rechtliche Bedrohungen durch die damalige Bundesanstalt für Arbeit begann, wuchs zum bedeutendsten Wirtschaftsverband der Live-Entertainment-Branche heran. Die Behörde warf Künstlervermittlern und -managern…

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Was einst als Reaktion auf massive rechtliche Bedrohungen durch die damalige Bundesanstalt für Arbeit begann, wuchs zum bedeutendsten Wirtschaftsverband der Live-Entertainment-Branche heran. Die Behörde warf Künstlervermittlern und -managern damals unerlaubte Arbeitsvermittlung vor und untersagte ihnen die Berufsausübung. Erst nach fünf Jahren und zahlreichen, von mir initiierten Prozessen entschied die Justiz: Künstlervermittlung ist keine illegale Arbeitsvermittlung, sondern eine zulässige Vermittlung in selbständige Dienst- oder Werkverträge. Das Urteil war ein Meilenstein – nicht die Künstlervermittler handelten rechtswidrig, sondern die Arbeitsbehörde.

Nach dem erfolgreichen Einsatz des idkv für die Interessen der Künstlervermittler rückten ab 1990 auch die Konzert- und Tourneeveranstalter in den Mittelpunkt der Verbandsarbeit. Der Verband der Künstlervermittler entwickelte sich so zu einem Verband für beide Berufssparten, während der Kurzname idkv zunächst erhalten blieb. Um diese Ausweitung noch klarer zu unterstreichen, wurde der idkv 2010 in bdv – Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft umbenannt. Mit der späteren Fusion mit dem VDKD entstand daraus schließlich der heutige BDKV.

1995 veröffentlichte der Verband erstmals auf Grundlage von Daten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) statistisches Zahlenmaterial zur Veranstaltungswirtschaft. Dieser Schritt trug entscheidend dazu bei, die Branche sichtbar zu machen, und markierte zugleich den Beginn der Öffentlichkeitsarbeit des Verbands. In den folgenden Jahren wurden die Erhebungen regelmäßig fortgeführt.

Ein historischer Moment der Verbandsarbeit war in den 1990er Jahren die Initiative zur Schaffung des heute etablierten Ausbildungsberufs Veranstaltungskaufmann/-frau. Ziel war es, Nachwuchskräften eine fundierte Ausbildung in kaufmännischen Grundlagen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Branche zu bieten – weg vom reinen „Learning by Doing“. Als vom Bund ernannter Sachverständiger habe ich zwei Jahre lang an der Entwicklung des Ausbildungsrahmenplans, der Prüfungsordnung und der Ausbildungsinhalte mitgewirkt. Die Erfolgsbilanz ist beeindruckend: Seit 2001 haben fast 30.000 junge Menschen diese Ausbildung abgeschlossen und tragen damit die professionelle Basis der Veranstaltungswirtschaft in die Zukunft.

Parallel dazu knüpfte der Verband gezielt politische Kontakte – vor allem auf Bundesebene. So entstand ein breites Netzwerk bis in die politischen Spitzen, das es ermöglichte, Gesetzesinitiativen und Verordnungen mit Branchenbezug frühzeitig zu beeinflussen und praxisnahe Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten.

Dazu zählten etwa die Neuregelung der beschränkten Steuerpflicht, Anpassungen umsatzsteuerlicher Vorschriften, Reformen des Künstlersozialversicherungsgesetzes sowie die Verhandlung von Gesamtverträgen mit der GEMA. Zugleich gelang es, die Veranstaltungswirtschaft dauerhaft in Politik und Medien als eigenständigen und relevanten Wirtschaftszweig zu verankern.

Der Verband war mittlerweile in allen relevanten Branchen-Gremien vertreten und Organisator diverser Konferenzen, darunter „Musik als Wirtschaft“, eine Konferenz die der idkv seit 2002 dreimal im Bundesministerium für Wirtschaft veranstaltete, sowie „Kultur- und Wirtschaftsfaktor Live Entertainment“ im Palais am Funkturm Berlin. Zudem präsentierte er sich in Gremien des Deutschen Musikrats und des Deutschen Kulturrats, um die Belange der Veranstaltungswirtschaft sichtbar zu machen. In den Jahren 2003 wurde ich zum Vizepräsidenten des Deutschen Musikrats gewählt. Seit seiner Gründung nahm ich zudem am Musikdialog im Hamburger Rathaus teil und arbeitete in dessen Vorbereitungsgruppe mit. Von 1995 bis September 2024 vertrat ich den Verband im Beirat der Künstlersozialkasse und war von 2008 bis 2022 Aufsichtsratsmitglied der Initiative Musik gGmbH, der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft.

Ein besonderes Herzensprojekt von mir war die von mir 2006 initiierte und bis 2022 verantwortete Verleihung des Deutschen Live Entertainment Preises ‚LEA‘ (lea-verleihung.de). Die medienwirksame Gala – zunächst in Hamburg, später in der Festhalle Frankfurt – ehrte herausragende Leistungen in allen Bereichen der Kulturveranstaltungswirtschaft. Sie entwickelte sich zum strahlenden Aushängeschild des Verbandes und seiner Protagonisten und einem der bedeutendsten deutschen Kulturpreise. Rund 150 Reporter und Fotografen, Rundfunk- und Fernsehteams versorgten TV-Magazine, Fachzeitschriften und Tagespresse mit aktuellen Branchennews und Boulevardgeschichten, wodurch eine mediale Gesamtreichweite von jährlich etwa 200 Millionen Kontakten generiert wurde. Nach meinem Ausscheiden aus dem Verband wurde die Vergabe des LEA nicht fortgeführt.

2008 schloss der Verband mit der Künstlersozialkasse (KSK) einen Vertrag über eine Ausgleichsvereinigung für die Veranstaltungswirtschaft. Dadurch konnten Mitglieder zwölf Jahre lang die Künstlersozialabgabe zu den mit der KSK vereinbarten Sonderkonditionen direkt über den Verband abrechnen – mit teils erheblichen Einsparungen, selbst nach späteren Anpassungen. Da sich trotz Bemühungen keine beiderseits akzeptable alternative Abrechnungsform fand, beendete die KSK den Vertrag 2012.

Ein weiterer Meilenstein war die Gründung der Verwertungsgesellschaft GWVR, die mein Kanzleipartner und Justiziar des bdv, Dr. Johannes Ulbricht, zusammen mit mir auf den Weg brachte. Sie wurde 2014 vom DMPA zugelassen und ermöglicht es Veranstaltern seitdem erstmals, eine Vergütung für die mediale Auswertung ihrer Leistungen zu erhalten – ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte und der wirtschaftlichen Position der Veranstalter.

2017 fand in Hamburg die erste Auflage der Live Entertainment Summer School statt, in deren Rahmen der bdv in Partnerschaft mit der Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft (IHM) erstmalig ein ganztägiges einwöchiges Fortbildungsprogramm für Branchenpraktiker mit hochkarätigen Dozent:innen veranstaltete, an welchem ich mit mehreren Rechtsvorträgen auch in den Folgejahren mitwirken durfte.

Die wohl größte Herausforderung der Branche und ihres Verbandes stellten die Jahre der Corona-Pandemie dar. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaften des Forums Musikwirtschaft und des Forums Veranstaltungswirtschaft gelang es, die existenzielle Bedrohung der Branche gegenüber der Politik sichtbar zu machen. In dieser Zeit habe ich die Gutscheinregelung initiiert unddurchgesetzt und war maßgeblich an der Ausgestaltung der Livemusik-Förderprogramme im Rahmen von „Neustart Kultur“ sowie an Sonderregelungen für Veranstalter in der November- und Dezemberhilfe beteiligt. Besonders wichtig war dabei die Einbeziehung auch jener Unternehmen, die nur mittelbar von den behördlichen Veranstaltungsverboten betroffen waren – eine Regelung, die vielen Betrieben und vor allem Agenturen das wirtschaftliche Überleben sicherte.

Last but not least erfüllt es mich mit Freude, dass meine Arbeit für den bdv – und später den BDKV – auch heute personell noch nachhaltige Wirkung zeigt. Auf meinen Vorschlag hin wurde 2002 mein Kanzleipartner, Dr. Johannes Ulbricht, zum Justiziar des Verbandes bestellt. Seither unterstützt er die Mitglieder zuverlässig mit seiner juristischen Expertise. 2014 konnte ich Kim Sommer, die bis dahin für meine Firma Michow Concerts arbeitete, für den bdv „abwerben“. Seither führt sie mit großer Kompetenz und Engagement die Geschäftsstelle des Verbands. Ebenso freut es mich, dass auch Madeline Falkenhahn, Kirsten Möller, Nick Pompetzki, Felix Poulheim und Julia Orkin, die ich während meiner Zeit beim BDKV ins Team holte, weiterhin für den Verband tätig sind.

Die Entstehungsgeschichte des BDKV birgt noch weitaus mehr Höhepunkte, die allerdings den Rahmen eines derartigen Rückblicks sprengen würden. Ich mache kein Hehl daraus, dass ich stolz auf das Erreichte bin – und darauf, zusammen mit den engagierten Vorstandskolleginnen und Kollegen, die sich in den vergangenen Jahrzehnten ehrenamtlich für den Verband und seine Mitglieder eingesetzt haben,  meinem Nachfolger ein so starkes Fundament für seine Arbeit und die Zukunft des Verbands hinterlassen zu haben. Die heute bestehende Stabilität und Handlungsfähigkeit des BDKV ist Ergebnis dieser langjährigen Aufbauarbeit, die der Konzert- und Veranstaltungsbranche und all den von ihr abhängigen Unternehmen heute zugutekommt. Mit ihrem erheblichen Beitrag zum deutschen Kulturbetrieb hat sie diese Basis auch mehr als verdient.

Alles Gute für die Zukunft!
Prof Jens Michow

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5. Folge des Podcasts der Kanzlei Michow & Ulbricht https://kanzlei-michow.de/5-folge-des-podcasts-der-kanzlei-michow-ulbricht/ Mon, 28 Jul 2025 08:04:14 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20973 Veranstaltungsvertragsrecht II (Nichteinhaltung und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen) In der 5. Folge von Live Entertainment Law für Profis, dem Podcast-Tutorial  der Kanzlei Michow&Ulbricht Rechtsanwälte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungsbranche, knüpft…

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Veranstaltungsvertragsrecht II (Nichteinhaltung und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen)

In der 5. Folge von Live Entertainment Law für Profis, dem Podcast-Tutorial  der Kanzlei Michow&Ulbricht Rechtsanwälte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungsbranche, knüpft Prof. Jens Michow im Gespräch mit der Veranstalterin Inke Möller an die 4. Episode, und damit die erste von drei geplanten Tutorials zum Veranstaltungsvertragsrecht, an. Nachdem es dort um die Bindungswirkung von per E-Mail getroffenen Auftrittsverträgen ging, sprechen die beiden nun über die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung zustande gekommener Verträge sowie die rechtlichen Konsequenzen von Unmöglichkeit der Vertragserfüllung und der Schlechterfüllung von Verträgen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele stellt der Veranstaltungsrechtsexperte dar, in welchen Fällen die Parteien das Unmöglichwerden einer Vertragserfüllung zu vertreten und in welchen Fällen sie es nicht zu vertreten haben und mit welchen rechtlichen Konsequenzen sie jeweils zu rechnen haben. Dabei gehen die Gesprächspartner beispielsweise der Veranstaltungsabsage wegen schlechten Wetters, der Vertragskündigung wegen angeblicher Verletzung eines vereinbarten Gebietsschutzes oder rechtsextremer Äußerungen eines Künstlers ein. Von besonderem Interesse für die Praxis dürfte auch die Auseinandersetzung mit der Frage sein, welche Ansprüche Künstlern bzw. ihren Agenturen zustehen, wenn ein Partner einen unstreitig geschlossenen Vertrag kündigt.

Amazon:

https://music.amazon.de/podcasts/3b61da56-c88d-47d4-a7ec-b21585aa89f6/episodes/e2af6052-55a6-43cf-8809-83ea8dc1c5a3/live-entertainment-law-f%C3%BCr-profis-vertanstaltungsvertragsrecht-ii-nichteinhaltung-und-schlechterf%C3%BCllung-von-veranstaltungsvertr%C3%A4gen

Youtube:

https://youtu.be/cWjli-DxM9I

Herausgeber:

Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht

Lenhartzstr. 15

20249 Hamburg

Tel: +49 40 460567

Mail: podcast@michow-ulbricht.de

Web: www.michow-ulbricht.de

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4. Folge des Podcasts der Kanzlei Michow & Ulbricht https://kanzlei-michow.de/4-folge-des-podcasts-der-kanzlei-michow-ulbricht/ Mon, 14 Jul 2025 08:41:34 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20966 Veranstaltungsvertragsrecht I (Zustandekommen von Verträgen) Belastbare Vertragsvereinbarungen zwischen Künstlern, Veranstaltern und Agenturen sind eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Veranstaltungs-Business. Häufig scheitern Vertragsabschlüsse zwischen Agenturen und Veranstaltern an falschen Vorstellungen über…

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Veranstaltungsvertragsrecht I (Zustandekommen von Verträgen)

Belastbare Vertragsvereinbarungen zwischen Künstlern, Veranstaltern und Agenturen sind eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Veranstaltungs-Business. Häufig scheitern Vertragsabschlüsse zwischen Agenturen und Veranstaltern an falschen Vorstellungen über die Voraussetzungen des Zustandekommens von Verträgen. Ausführlich und verständlich erklärt Rechtsanwalt Prof. Jens Michow zusammen mit seiner Gesprächspartnerin, der Veranstalterin, Inke Möller, warum ein „wir sind uns einig“ nicht zwangsläufig bedeutet, dass damit auch ein Vertrag zustande gekommen ist. In der fünften Episode von „Live Entertainment Law für Profis“ erläutert der Veranstaltungsrechtsexperte die Probleme des mündlichen Vertragsschlusses und erklärt, wie auch bereits in der Phase zwischen Abschluss der Vertragsverhandlungen und Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Der Hörer erhält wertvolle Tipps zu den Rechtsfolgen von kaufmännischen Bestätigungsschreiben, Schadensersatzansprüchen aufgrund vorvertraglicher Schuldverhältnisse und zum Erfordernis der sorgfältigen Differenzierung zwischen Eigen- und Fremdgeschäften bei der Künstlervermittlung.

Amazon:
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Youtube:
https://youtu.be/9gTc_Ud7mz0

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3. Folge des Podcasts der Kanzlei Michow & Ulbricht https://kanzlei-michow.de/3-folge-des-podcasts-der-kanzlei-michow-ulbricht/ Mon, 30 Jun 2025 07:24:52 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20956 Künstlersozialabgabe Wie die Zeit vergeht: Heute erscheint bereits die dritten Episode des Podcasts „Live Entertainment Law für Profis“ unserer Kanzlei ‚Michow und Ulbricht Rechtsanwälte‘. Diesmal geht es um die rechtlichen…

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Künstlersozialabgabe

Wie die Zeit vergeht: Heute erscheint bereits die dritten Episode des Podcasts „Live Entertainment Law für Profis“ unserer Kanzlei ‚Michow und Ulbricht Rechtsanwälte‘. Diesmal geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der Künstlersozialabgabe. Mit der Zahlung der Abgabe erbringen Unternehmen einen wesentlichen Teil der Finanzierung der Künstlersozialversicherung, die selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet. Zusammen mit meiner Gesprächspartnerin, der Veranstalterin Inke Möller, beleuchte ich alle rechtlichen Aspekte dieser Umlage, die von allen Unternehmen gezahlt werden müssen, die künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen und verwerten. Damit geht die Bedeutung dieses Themas weit über die Veranstaltungswirtschaft hinaus. Von der Abgabepflicht sind nämlich nicht nur die Unternehmen aller Bereiche des Kulturbetriebs, sondern tatsächlich alle Wirtschaftsbranchen unseres Landes betroffen.

Themen des Tutorials sind u.a. die Bemessungsgrundlage der Abgabe, die Frage, wer im Sinne des Gesetzes als Künstler oder Publizist gilt, die Problematik der Abgabepflicht bei Entgeltzahlungen an ausländische Künstler und Tourneeveranstalter sowie inländischer Veranstalter für Leistungen, die im Ausland erbracht werden. Aber auch die durchaus fragwürdige Abgabepflicht von Vermittlungsagenturen, die ja eigentlich Dienstleister ihrer Künstler sind und selbst keine Entgelte zahlen, wird ausführlich beleuchtet – ebenso wie natürlich auch das Verfahren der Entrichtung der Abgabe.

Die Gesprächspartnerin ist auch diesmal die Veranstalterin Inke Möller, Leiterin der Veranstaltungsabteilung der Lübeck Travemünde Marketing GmbH.

Live Entertainment Law für Profis ist ein kostenloses Tutorial der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungsbranche. Der Podcast erscheint im Zwei-Wochen-Turnus. Nach dem aktuellen  Tutorial zur Künstlersozialabgabe erscheinen am 14. und 28. Juni zwei Podcasts zum Veranstaltungsvertragsrecht, in welchen es u.a. um das Zustandekommen und die Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen sowie die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung gehen wird.

Amazon:
https://music.amazon.de/podcasts/3b61da56-c88d-47d4-a7ec-b21585aa89f6/episodes/afbc3635-73bb-4016-8fba-8e765d25e06a/live-entertainment-law-f%C3%BCr-profis-k%C3%BCnstlersozialabgabe

Youtube:
https://youtu.be/T6aV2G0HvV0

Herausgeber:

Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht

Lenhartzstr. 15

20249 Hamburg

Tel: +49 40 460567

Mail: podcast@michow-ulbricht.de

Web: www.michow-ulbricht.de

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2. Folge des Podcasts der Kanzlei Michow & Ulbricht https://kanzlei-michow.de/2-folge-des-podcasts-der-kanzlei-michow-ulbricht/ Thu, 19 Jun 2025 09:27:25 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20946 Freistellung vom Steuerabzug (Ausländersteuer II) Nach der ersten Episode des Podcasts „Live Entertainment Law für Profis“ zum Umgang mit der sog. Ausländersteuer spricht Rechtsanwalt Prof. Jens Michow heute über die…

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Freistellung vom Steuerabzug (Ausländersteuer II)

Nach der ersten Episode des Podcasts „Live Entertainment Law für Profis“ zum Umgang mit der sog. Ausländersteuer spricht Rechtsanwalt Prof. Jens Michow heute über die Möglichkeiten der Freistellung der inländischen Einnahmen von ausländischen Künstlern, Tourneeveranstaltern und Lizenzgebern von der Abzugsbesteuerung in Deutschland. Leicht verständlich erläutert der Experte das System der Doppelbesteuerungsabkommen und dabei vor allem die Besonderheiten des Abkommens mit den USA, die sich aus DBA ergebenden Zuweisungen des Besteuerungsrechts sowie den Ablauf eines Freistellungs- oder Erstattungsverfahrens.

Die Gesprächspartnerin ist auch diesmal die Veranstalterin Inke Möller, Leiterin der Veranstaltungsabteilung der Lübeck Travemünde Marketing GmbH.

Spotify:

https://open.spotify.com/episode/19fsgbFe9CxWBTOMZxdqRz?si=41f22f13813d4e0e

Amazon:
https://music.amazon.de/podcasts/3b61da56-c88d-47d4-a7ec-b21585aa89f6/episodes/a7c0e67d-31fc-4cd7-a443-db2f3453c804

Youtube:
https://youtu.be/VETQ5eNCtbM

Herausgeber:

Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht

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Podcast der Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht https://kanzlei-michow.de/podcast-der-rechtsanwaltskanzlei-michow-ulbricht/ Tue, 03 Jun 2025 08:15:35 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20936 Pressemitteilung (Hamburg, 3.6.2025) Die Rechtsanwaltskanzlei “Michow & Ulbricht Rechtsanwälte – Kanzlei für Medien und Live Entertainment-Recht“ startete gestern die Podcast -Serie „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit einem einstündigen Tutorial…

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Pressemitteilung

(Hamburg, 3.6.2025) Die Rechtsanwaltskanzlei “Michow & Ulbricht Rechtsanwälte – Kanzlei für Medien und Live Entertainment-Recht“ startete gestern die Podcast -Serie „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit einem einstündigen Tutorial zum Recht der beschränkten Steuerpflicht. In zweiwöchentlich erscheinenden Episoden will sich darin der Seniorpartner, Prof. Jens Michow, allen für die Kulturveranstaltungswirtschaft relevanten Rechtsfragen widmen. Gesprächspartnerin der Tutorials ist Inke Möller, Leiterin der Veranstaltungsabteilung bei der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH.

„Nach jahrzehntelanger Vortragstätigkeit und der Veranstaltung zahlreicher öffentlicher Seminare sowie der im vergangenen Jahr erschienenen 2. Auflage unseres Buches zum Veranstaltungsrecht freue ich mich, dass wir mit “Live Entertainment Law für Profis“ nun auch digital einen Beitrag zur Fortbildung in wesentlichen Rechtsthemen des Wirtschaftsbereichs leisten können“ kommentiert der Veranstaltungsrechtsexperte das Projekt.

Die Anzahl der geplanten Episoden sei bisher unlimitiert. „Fest steht, dass sich die Serie sukzessiv mit allen rechtlich für den Wirtschaftszweig relevanten Themen auseinandersetzen wird“ berichtet Michow. „Das Debut-Thema ‚Ausländersteuer‘ ist zwar sehr komplex und thematisch anstrengend, aber der Umgang mit der Haftungsschuld des Veranstalters ist für viele Praktiker immer noch eine Herausforderung und Unkenntnis führt immer wieder zu sehr unangenehmen Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden“.

Bereits in zwei Wochen soll Folge Nr. 2 erscheinen. Darin geht es dann um die Freistellungsmöglichkeiten von der inländischen Besteuerung und dem Recht der Doppelbestuerungsabkommen, gefolgt von Folge 3 mit dem Recht der Künstlersozialabgabe. Wie Michow ankündigt, wird sich das Programm aber nicht lediglich auf steuer- und abgaberechtliche Themen beschränken. Ausführlich beschäftigen will man sich auch mit der Gestaltung sowie der Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen, dem branchenrelevanten Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht u.v.m.

„Unsere Zielgruppe sind Live-Veranstalter, Vermittler, Künstlermanager und natürlich auch Künstler. LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS knüpft dort an, wo die meisten Darstellungen der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsbereichs aufhören. Wir wollen Wissen vertiefen, Rechtsirrtümer ausräumen und erreichen, dass die vermittelten Informationen den Hörerinnen und Hörern einen möglichst großen Erkenntnisgewinn und Wissenszuwachs bringen“, so Michow.

Man wolle alle erreichen, die Live-Darbietungen auf die Bühne bringen oder mit ausübenden Künstlern zusammenarbeiten. Und auch Rechtsanwaltskolleginnen und Kollegen, die sich über die rechtlichen Themen der Kulturveranstaltungsbranche informieren wollen, werden herzlich eingeladen, LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS zu folgen. Geplant ist auch ein „Live Entertainment Law – Nachgefragt“, in welchem von den Hörerinnen und Hörern eingegangene Fragen gesammelt und sporadisch beantwortet werden.

Spotify:
https://open.spotify.com/show/29nNzwam28Ndz2P58zf6m9?si=13cd25e8724d4129OOQ

Amazon:
https://music.amazon.de/podcasts/3b61da56-c88d-47d4-a7ec-b21585aa89f6/live-entertainment-law-f%C3%BCr-profis?referrer=https://music.amazon.de/

Youtube:
https://www.youtube.com/@KanzleiMichowUlbricht

Herausgeber:

Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht

Lenhartzstr. 15

20249 Hamburg

Tel: +49 40 460567

Mail: podcast@michow-ulbricht.de

Web: www.michow-ulbricht.de

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Live Entertainment Law für Profis https://kanzlei-michow.de/live-entertainment-law-fuer-profis/ Tue, 13 May 2025 12:15:49 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20901 Der erste Podcast der Kanzlei Michow & Ulbricht, „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit Gesprächen über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungsbranche ist On Air gegangen

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Teil 1: Beschränkte Steuerpflicht (Ausländersteuer 1) auf Spotify und YouTube


Ein seit langem geplantes Projekt unserer Kanzlei ist vollbracht: am 2. Juni sind wir mit unserem ersten Podcast „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit Gesprächen über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungsbranche On Air gegangen. Den Anfang macht ein Tutorial zu dem steuerrechtlichen Dauerbrenner „Ausländersteuer“. In kurzen Abständen wird es dann weitergehen mit einer ausführlichen Darstellung der diversen Freistellungsmöglichkeiten ausländischer Künstler und Tourneeveranstalter von der Besteuerung ihrer Einnahmen im Inland.
 
Aber unser Programm wird sich nicht lediglich auf steuerrechtliche Themen beschränken. Ausführlich beschäftigen werden wir uns nach Podcasts zur Umsatzbesteuerung im Veranstaltungsgeschäft und dem Dauerbrenner Künstlersozialabgabe auch mit den vielen Problemen, die immer wieder beim
Abschluss und der Durchführung und bei der Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungs- und Agentur- und Managementverträgen entstehen. Und das werden sicher nicht alle Themen bleiben.

Unsere Zielgruppe sind Live-Veranstalter, Vermittler, Künstlermanager und natürlich auch Künstler. Wir wollen alle erreichen, die Live-Darbietungen auf die Bühne bringen oder mit ausübenden Künstlern zusammenarbeiten. Und auch Rechtsanwaltskolleginnen und Kollegen, die sich über die rechtlichen Themen der Kulturveranstaltungsbranche informieren wollen, sind herzlich eingeladen, sich bei LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS einzuschalten. Die Podcasts werden auf allen gängigen Plattformen abrufbar sein.
 
Mit LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS wollen wir dort anknüpfen, wo die meisten Lehrgänge und Vorträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsbereichs aufhören. Wir wollen Grundwissen vertiefen, Rechtsirrtümer auszuräumen und erreichen, dass die vermittelten Informationen den Hörerinnen und Hörern tatsächlich einen Erkenntnisgewinn und Wissenszuwachs bringen.

Und damit diese Podcasts keine Einweggasse bleiben, erhalten Sie die Möglichkeit, uns Fragen zuzusenden. Wir werden diese sammeln und sie dann in einem Podcast „Live Entertainment Law – Nachgefragt“ beantworten.

Da das alles kein trockener Rechtsvortrag werden soll, werde ich zu den jeweiligen Themen Gesprächspartner:innen einladen, die mit ihren Fragen den Gesprächsfaden in der Hand haben und dafür sorgen werden, dass die Inhalte verständlich bleiben.

Bei den ersten beiden Tutorials wird das Frau Inke Möller sein. Sie ist Leiterin der Veranstaltungsabteilung bei der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH. Kennengelernt habe ich sie erst vor kurzem durch ein Beratungsgespräch zum Thema Ausländersteuer. Und als sie mir dann noch verriet, dass sie bereits vor einigen Jahren eines meiner Steuerrechtsseminare besucht habe, war mir klar, dass sie eine gute Gesprächspartnerin bei den ersten Tutorials sein wird.

Prof. Jens Michow – Seniorpartner der Kanzlei

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Neuauflage Handbuch Veranstaltungsrecht https://kanzlei-michow.de/neuauflage-handbuch-veranstaltungsrecht/ Wed, 04 Sep 2024 22:10:00 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20867 Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage unseres Handbuches zum Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen ist soeben beim Verlag C.H.Beck unter ISBN 978-3-406-82467-8 erschienen. Auf über 500 Seiten setzen wir uns darin…

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Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage unseres Handbuches zum Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen ist soeben beim Verlag C.H.Beck unter ISBN 978-3-406-82467-8 erschienen. Auf über 500 Seiten setzen wir uns darin wissenschaftlich mit allen wesentlichen rechtlichen Herausforderungen des Live Entertainment-Marktes auseinander. Mit mehr als 2.500 Fundstellen liefert das Buch einen vollständigen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung und Literatur zum Wirtschaftszweig. Im Vergleich zu anderen Veröffentlichungen wirft es keinen Panorama-Blick von außen auf die Branche, sondern konzentriert sich, ausgehend von ihrer inneren Struktur, auf jene rechtlichen Fragestellungen, die im Branchenalltag tatsächlich relevant sind und zumeist nur durch Inanspruchnahme von Anwälten und Gerichten gelöst werden können.

Zum Inhalt:

§ 1 Grundlagen (Michow)
§ 2 Kulturveranstaltungsmarkt (Michow)
§ 3 Ausübender Künstler (Michow)
§ 4 Veranstalter (Michow)
§ 5 Stationen der Buchung eines Veranstaltungsprogramms (Michow)
§ 6 Künstlervermittlung (Michow)
§ 7 Künstlermanagement (Michow)
§ 8 Der Veranstaltungsvertrag (Michow)
§ 9 Leistungsstörungen des Veranstaltungsvertrags (Michow)
§ 10 Veranstaltungsbesuchsvertrag (Michow)
§ 11 Leistungsstörungen beim Veranstaltungsbesuchsvertrag (Michow)
§ 12 Veranstaltungsausfall wegen unabwendbarer Ereignisse (Michow)
§ 13 Kartenvorverkauf (Ulbricht)
§ 14 Marken- und Wettbewerbsrecht (Ulbricht)
§ 15 Urheber- und Leistungsschutzrecht (Ulbricht)
§ 16 Verwertungsgesellschaften (Ulbricht)
§ 17 Arbeitsrecht (Ulbricht)
§ 18 Versicherungsrecht (Ulbricht)
§ 19 Haftungsrecht (Ulbricht)
§ 20 Öffentliches Recht (Ulbricht)
§ 21 Sponsoring (Ulbricht)
§ 22 Beschränkte Steuerpflicht (Michow)
§ 23 Umsatzsteuerrecht (Michow)
§ 24 Künstlersozialabgabe (Michow) 

    • ANHANG:

    • I. Konzert-/Aufführungsvertrag

    • II. Künstlervertrag für Gastspielauftritt

    • III. Gastspielvertrag

    • IV. Agenturvertrag

    • V. Managementvertrag

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„Revolutionäre“ Neugestaltung unserer Vertragsmuster https://kanzlei-michow.de/revolutionaere-neugestaltung-unserer-vertragsmuster/ Thu, 04 Apr 2024 08:23:32 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20858 im Rahmen der Arbeit an der 2. Auflage unseres Handbuches zum Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen haben wir unsere Vertragsmuster für – Konzert-/Aufführungsverträge zwischen Künstlern und Veranstaltern; – Künstlerverträge für…

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im Rahmen der Arbeit an der 2. Auflage unseres Handbuches zum Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen haben wir unsere Vertragsmuster für

– Konzert-/Aufführungsverträge zwischen Künstlern und Veranstaltern;

– Künstlerverträge für Gastspielauftritte zwischen Agenturen und Künstlern und

–  Gastspielverträge zwischen Agenturen und Veranstaltern

nicht nur inhaltlich vollständig überarbeitet und wesentlich ergänzt, sondern auch durch eine Gestaltung im Excel-Format deren Anwendbarkeit und Individualisierbarkeit in der Praxis wesentlich erleichtert.

Erstmalig bieten unsere Vertragsmuster dem Anwender die Möglichkeit, auch bei Verträgen mit im Ausland ansässigen Künstlern oder Tourneeveranstaltern sowie Veranstaltungen, die im Ausland stattfinden, im Multiple-Choice-Verfahren bereits Festlegungen/Klarstellungen zu steuerlichen Verantwortlichkeiten der Vertragspartner vorzunehmen. So enthalten die Muster juristisch belastbare optionale Regelungen zur Festlegung der

– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung von Künstlern und Agenturen bei Auftrittsvermittlungen ins Ausland;

– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung bei eigenen Veranstaltungen mit Künstlern im Ausland;

– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung bei Verpflichtungen ausländischer Künstler für Auftritte im Inland;

– Verantwortlichkeit der Vertragspartner bei beschränkter (Einkommen-)Steuerpflicht im In- und Ausland bei Brutto- und Netto-Deals.

Die Vertragsmuster enthalten ferner

– übersichtliche Wahlmöglichkeiten zwischen allen relevanten Vergütungsformen;

– Regelungen für die Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungsausfällen;

– eine ausformulierte Gebietsschutzklausel sowie

– rechtlich durchsetzbare AGB

Das Excel-Format der Muster bietet Ihnen die Möglichkeit, je nach Bedarf einzelne Punkte (Zeilen) einfach zu löschen und den Vertrag damit auf jeden Einzelfall anzupassen. Und natürlich haben wir in die neuen Vertragsmuster auch die von unserer Kanzlei entwickelte Feststellung integriert, dass es sich bei dem Vertragstext um ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben handelt – dass das Dokument also nicht vertragsbegründend ist, sondern lediglich die bereits mündlich oder per Mail getroffenen Vereinbarungen zusammenfasst.

Sollten Sie Interesse daran haben, Nutzungsrechte an diesen Vertragsmustern zu erwerben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Neues IT – Verfahren für den Steuerabzug bei Vergütungszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige https://kanzlei-michow.de/neues-it-verfahren-fuer-den-steuerabzug-bei-verguetungszahlungen-an-beschraenkt-steuerpflichtige/ Mon, 01 Apr 2024 22:23:47 +0000 https://kanzlei-michow.de/?p=20850 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt derzeit ein neues IT – Verfahren für den Steuerabzug bei Vergütungszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige ein. Das Verfahren wird das bisherige Verfahren vollständig ersetzen. Die…

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt derzeit ein neues IT – Verfahren für den Steuerabzug bei Vergütungszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige ein. Das Verfahren wird das bisherige Verfahren vollständig ersetzen. Die Neuerungen sind insbesondere für die international agierende Kultur- und  Veranstaltungsbranche bei Zahlungen am Ausland ansässige Künstler und Produktionsgesellschaften von erheblicher Bedeutung.

Was sich ändern wird:

– Mit der Einführung des neuen IT – Verfahrens werden neue Steuernummern für den Steuerabzug nach # 50a EStG vergeben;

– aufgrund des Kassenwechsels ist für erteilte Lastschrift-Einzugsermächtigungen die Erteilung eines neuen Lastschriftmandates erforderlich;

– Das neue Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs ist im BZSTOnline–Portal unter https://www.elster.de/bportal abrufbar;

– Für die Einreichung der Steueranmeldung findet sich auf der Internetseite des BZST unter Abzugsteuern > Abzugsteuern nach # 50a EStG > Elektronische Datenübermittlung eine „Schritt für Schritt für Schritt Anleitung“.

– Wichtig: Steueranmeldungen nach # 50a EStG können nur noch über das Online-Portal des BZST abgegeben werden. Dafür ist ab sofort nur noch die neue Steuernummer zu verwenden.

Weitere Informationen zu dem neuen Verfahren sind abrufbar unter www.bzst.de/50a-Fachverfahren

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