qwery wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /www/htdocs/w0222669/kanzlei-michow.de/wp-includes/functions.php on line 6260Der Beitrag Vom IDKV über den BDV zum BDKV – Die Entwicklung des Wirtschaftsverbands der Kulturveranstalter erschien zuerst auf KANZLEI MICHOW.
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]]>In der 5. Folge von Live Entertainment Law für Profis, dem Podcast-Tutorial der Kanzlei Michow&Ulbricht Rechtsanwälte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungsbranche, knüpft Prof. Jens Michow im Gespräch mit der Veranstalterin Inke Möller an die 4. Episode, und damit die erste von drei geplanten Tutorials zum Veranstaltungsvertragsrecht, an. Nachdem es dort um die Bindungswirkung von per E-Mail getroffenen Auftrittsverträgen ging, sprechen die beiden nun über die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung zustande gekommener Verträge sowie die rechtlichen Konsequenzen von Unmöglichkeit der Vertragserfüllung und der Schlechterfüllung von Verträgen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele stellt der Veranstaltungsrechtsexperte dar, in welchen Fällen die Parteien das Unmöglichwerden einer Vertragserfüllung zu vertreten und in welchen Fällen sie es nicht zu vertreten haben und mit welchen rechtlichen Konsequenzen sie jeweils zu rechnen haben. Dabei gehen die Gesprächspartner beispielsweise der Veranstaltungsabsage wegen schlechten Wetters, der Vertragskündigung wegen angeblicher Verletzung eines vereinbarten Gebietsschutzes oder rechtsextremer Äußerungen eines Künstlers ein. Von besonderem Interesse für die Praxis dürfte auch die Auseinandersetzung mit der Frage sein, welche Ansprüche Künstlern bzw. ihren Agenturen zustehen, wenn ein Partner einen unstreitig geschlossenen Vertrag kündigt.
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]]>Belastbare Vertragsvereinbarungen zwischen Künstlern, Veranstaltern und Agenturen sind eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Veranstaltungs-Business. Häufig scheitern Vertragsabschlüsse zwischen Agenturen und Veranstaltern an falschen Vorstellungen über die Voraussetzungen des Zustandekommens von Verträgen. Ausführlich und verständlich erklärt Rechtsanwalt Prof. Jens Michow zusammen mit seiner Gesprächspartnerin, der Veranstalterin, Inke Möller, warum ein „wir sind uns einig“ nicht zwangsläufig bedeutet, dass damit auch ein Vertrag zustande gekommen ist. In der fünften Episode von „Live Entertainment Law für Profis“ erläutert der Veranstaltungsrechtsexperte die Probleme des mündlichen Vertragsschlusses und erklärt, wie auch bereits in der Phase zwischen Abschluss der Vertragsverhandlungen und Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Der Hörer erhält wertvolle Tipps zu den Rechtsfolgen von kaufmännischen Bestätigungsschreiben, Schadensersatzansprüchen aufgrund vorvertraglicher Schuldverhältnisse und zum Erfordernis der sorgfältigen Differenzierung zwischen Eigen- und Fremdgeschäften bei der Künstlervermittlung.
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]]>Wie die Zeit vergeht: Heute erscheint bereits die dritten Episode des Podcasts „Live Entertainment Law für Profis“ unserer Kanzlei ‚Michow und Ulbricht Rechtsanwälte‘. Diesmal geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der Künstlersozialabgabe. Mit der Zahlung der Abgabe erbringen Unternehmen einen wesentlichen Teil der Finanzierung der Künstlersozialversicherung, die selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet. Zusammen mit meiner Gesprächspartnerin, der Veranstalterin Inke Möller, beleuchte ich alle rechtlichen Aspekte dieser Umlage, die von allen Unternehmen gezahlt werden müssen, die künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen und verwerten. Damit geht die Bedeutung dieses Themas weit über die Veranstaltungswirtschaft hinaus. Von der Abgabepflicht sind nämlich nicht nur die Unternehmen aller Bereiche des Kulturbetriebs, sondern tatsächlich alle Wirtschaftsbranchen unseres Landes betroffen.
Themen des Tutorials sind u.a. die Bemessungsgrundlage der Abgabe, die Frage, wer im Sinne des Gesetzes als Künstler oder Publizist gilt, die Problematik der Abgabepflicht bei Entgeltzahlungen an ausländische Künstler und Tourneeveranstalter sowie inländischer Veranstalter für Leistungen, die im Ausland erbracht werden. Aber auch die durchaus fragwürdige Abgabepflicht von Vermittlungsagenturen, die ja eigentlich Dienstleister ihrer Künstler sind und selbst keine Entgelte zahlen, wird ausführlich beleuchtet – ebenso wie natürlich auch das Verfahren der Entrichtung der Abgabe.
Die Gesprächspartnerin ist auch diesmal die Veranstalterin Inke Möller, Leiterin der Veranstaltungsabteilung der Lübeck Travemünde Marketing GmbH.
Live Entertainment Law für Profis ist ein kostenloses Tutorial der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungsbranche. Der Podcast erscheint im Zwei-Wochen-Turnus. Nach dem aktuellen Tutorial zur Künstlersozialabgabe erscheinen am 14. und 28. Juni zwei Podcasts zum Veranstaltungsvertragsrecht, in welchen es u.a. um das Zustandekommen und die Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen sowie die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung gehen wird.
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]]>Nach der ersten Episode des Podcasts „Live Entertainment Law für Profis“ zum Umgang mit der sog. Ausländersteuer spricht Rechtsanwalt Prof. Jens Michow heute über die Möglichkeiten der Freistellung der inländischen Einnahmen von ausländischen Künstlern, Tourneeveranstaltern und Lizenzgebern von der Abzugsbesteuerung in Deutschland. Leicht verständlich erläutert der Experte das System der Doppelbesteuerungsabkommen und dabei vor allem die Besonderheiten des Abkommens mit den USA, die sich aus DBA ergebenden Zuweisungen des Besteuerungsrechts sowie den Ablauf eines Freistellungs- oder Erstattungsverfahrens.
Die Gesprächspartnerin ist auch diesmal die Veranstalterin Inke Möller, Leiterin der Veranstaltungsabteilung der Lübeck Travemünde Marketing GmbH.
Spotify:
https://open.spotify.com/episode/19fsgbFe9CxWBTOMZxdqRz?si=41f22f13813d4e0e
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https://youtu.be/VETQ5eNCtbM
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]]>(Hamburg, 3.6.2025) Die Rechtsanwaltskanzlei “Michow & Ulbricht Rechtsanwälte – Kanzlei für Medien und Live Entertainment-Recht“ startete gestern die Podcast -Serie „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit einem einstündigen Tutorial zum Recht der beschränkten Steuerpflicht. In zweiwöchentlich erscheinenden Episoden will sich darin der Seniorpartner, Prof. Jens Michow, allen für die Kulturveranstaltungswirtschaft relevanten Rechtsfragen widmen. Gesprächspartnerin der Tutorials ist Inke Möller, Leiterin der Veranstaltungsabteilung bei der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH.
„Nach jahrzehntelanger Vortragstätigkeit und der Veranstaltung zahlreicher öffentlicher Seminare sowie der im vergangenen Jahr erschienenen 2. Auflage unseres Buches zum Veranstaltungsrecht freue ich mich, dass wir mit “Live Entertainment Law für Profis“ nun auch digital einen Beitrag zur Fortbildung in wesentlichen Rechtsthemen des Wirtschaftsbereichs leisten können“ kommentiert der Veranstaltungsrechtsexperte das Projekt.
Die Anzahl der geplanten Episoden sei bisher unlimitiert. „Fest steht, dass sich die Serie sukzessiv mit allen rechtlich für den Wirtschaftszweig relevanten Themen auseinandersetzen wird“ berichtet Michow. „Das Debut-Thema ‚Ausländersteuer‘ ist zwar sehr komplex und thematisch anstrengend, aber der Umgang mit der Haftungsschuld des Veranstalters ist für viele Praktiker immer noch eine Herausforderung und Unkenntnis führt immer wieder zu sehr unangenehmen Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden“.
Bereits in zwei Wochen soll Folge Nr. 2 erscheinen. Darin geht es dann um die Freistellungsmöglichkeiten von der inländischen Besteuerung und dem Recht der Doppelbestuerungsabkommen, gefolgt von Folge 3 mit dem Recht der Künstlersozialabgabe. Wie Michow ankündigt, wird sich das Programm aber nicht lediglich auf steuer- und abgaberechtliche Themen beschränken. Ausführlich beschäftigen will man sich auch mit der Gestaltung sowie der Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen, dem branchenrelevanten Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht u.v.m.
„Unsere Zielgruppe sind Live-Veranstalter, Vermittler, Künstlermanager und natürlich auch Künstler. LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS knüpft dort an, wo die meisten Darstellungen der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsbereichs aufhören. Wir wollen Wissen vertiefen, Rechtsirrtümer ausräumen und erreichen, dass die vermittelten Informationen den Hörerinnen und Hörern einen möglichst großen Erkenntnisgewinn und Wissenszuwachs bringen“, so Michow.
Man wolle alle erreichen, die Live-Darbietungen auf die Bühne bringen oder mit ausübenden Künstlern zusammenarbeiten. Und auch Rechtsanwaltskolleginnen und Kollegen, die sich über die rechtlichen Themen der Kulturveranstaltungsbranche informieren wollen, werden herzlich eingeladen, LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS zu folgen. Geplant ist auch ein „Live Entertainment Law – Nachgefragt“, in welchem von den Hörerinnen und Hörern eingegangene Fragen gesammelt und sporadisch beantwortet werden.
Spotify:
https://open.spotify.com/show/29nNzwam28Ndz2P58zf6m9?si=13cd25e8724d4129OOQ
Youtube:
https://www.youtube.com/@KanzleiMichowUlbricht
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]]>Ein seit langem geplantes Projekt unserer Kanzlei ist vollbracht: am 2. Juni sind wir mit unserem ersten Podcast „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit Gesprächen über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungsbranche On Air gegangen. Den Anfang macht ein Tutorial zu dem steuerrechtlichen Dauerbrenner „Ausländersteuer“. In kurzen Abständen wird es dann weitergehen mit einer ausführlichen Darstellung der diversen Freistellungsmöglichkeiten ausländischer Künstler und Tourneeveranstalter von der Besteuerung ihrer Einnahmen im Inland.
Aber unser Programm wird sich nicht lediglich auf steuerrechtliche Themen beschränken. Ausführlich beschäftigen werden wir uns nach Podcasts zur Umsatzbesteuerung im Veranstaltungsgeschäft und dem Dauerbrenner Künstlersozialabgabe auch mit den vielen Problemen, die immer wieder beim
Abschluss und der Durchführung und bei der Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungs- und Agentur- und Managementverträgen entstehen. Und das werden sicher nicht alle Themen bleiben.
Unsere Zielgruppe sind Live-Veranstalter, Vermittler, Künstlermanager und natürlich auch Künstler. Wir wollen alle erreichen, die Live-Darbietungen auf die Bühne bringen oder mit ausübenden Künstlern zusammenarbeiten. Und auch Rechtsanwaltskolleginnen und Kollegen, die sich über die rechtlichen Themen der Kulturveranstaltungsbranche informieren wollen, sind herzlich eingeladen, sich bei LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS einzuschalten. Die Podcasts werden auf allen gängigen Plattformen abrufbar sein.
Mit LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS wollen wir dort anknüpfen, wo die meisten Lehrgänge und Vorträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsbereichs aufhören. Wir wollen Grundwissen vertiefen, Rechtsirrtümer auszuräumen und erreichen, dass die vermittelten Informationen den Hörerinnen und Hörern tatsächlich einen Erkenntnisgewinn und Wissenszuwachs bringen.
Und damit diese Podcasts keine Einweggasse bleiben, erhalten Sie die Möglichkeit, uns Fragen zuzusenden. Wir werden diese sammeln und sie dann in einem Podcast „Live Entertainment Law – Nachgefragt“ beantworten.
Da das alles kein trockener Rechtsvortrag werden soll, werde ich zu den jeweiligen Themen Gesprächspartner:innen einladen, die mit ihren Fragen den Gesprächsfaden in der Hand haben und dafür sorgen werden, dass die Inhalte verständlich bleiben.
Prof. Jens Michow – Seniorpartner der Kanzlei
Bei den ersten beiden Tutorials wird das Frau Inke Möller sein. Sie ist Leiterin der Veranstaltungsabteilung bei der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH. Kennengelernt habe ich sie erst vor kurzem durch ein Beratungsgespräch zum Thema Ausländersteuer. Und als sie mir dann noch verriet, dass sie bereits vor einigen Jahren eines meiner Steuerrechtsseminare besucht habe, war mir klar, dass sie eine gute Gesprächspartnerin bei den ersten Tutorials sein wird.
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]]>Der Beitrag Neuauflage Handbuch Veranstaltungsrecht erschien zuerst auf KANZLEI MICHOW.
]]>Zum Inhalt:
§ 1 Grundlagen (Michow)
§ 2 Kulturveranstaltungsmarkt (Michow)
§ 3 Ausübender Künstler (Michow)
§ 4 Veranstalter (Michow)
§ 5 Stationen der Buchung eines Veranstaltungsprogramms (Michow)
§ 6 Künstlervermittlung (Michow)
§ 7 Künstlermanagement (Michow)
§ 8 Der Veranstaltungsvertrag (Michow)
§ 9 Leistungsstörungen des Veranstaltungsvertrags (Michow)
§ 10 Veranstaltungsbesuchsvertrag (Michow)
§ 11 Leistungsstörungen beim Veranstaltungsbesuchsvertrag (Michow)
§ 12 Veranstaltungsausfall wegen unabwendbarer Ereignisse (Michow)
§ 13 Kartenvorverkauf (Ulbricht)
§ 14 Marken- und Wettbewerbsrecht (Ulbricht)
§ 15 Urheber- und Leistungsschutzrecht (Ulbricht)
§ 16 Verwertungsgesellschaften (Ulbricht)
§ 17 Arbeitsrecht (Ulbricht)
§ 18 Versicherungsrecht (Ulbricht)
§ 19 Haftungsrecht (Ulbricht)
§ 20 Öffentliches Recht (Ulbricht)
§ 21 Sponsoring (Ulbricht)
§ 22 Beschränkte Steuerpflicht (Michow)
§ 23 Umsatzsteuerrecht (Michow)
§ 24 Künstlersozialabgabe (Michow)
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]]>Der Beitrag „Revolutionäre“ Neugestaltung unserer Vertragsmuster erschien zuerst auf KANZLEI MICHOW.
]]>im Rahmen der Arbeit an der 2. Auflage unseres Handbuches zum Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen haben wir unsere Vertragsmuster für
– Konzert-/Aufführungsverträge zwischen Künstlern und Veranstaltern;
– Künstlerverträge für Gastspielauftritte zwischen Agenturen und Künstlern und
– Gastspielverträge zwischen Agenturen und Veranstaltern
nicht nur inhaltlich vollständig überarbeitet und wesentlich ergänzt, sondern auch durch eine Gestaltung im Excel-Format deren Anwendbarkeit und Individualisierbarkeit in der Praxis wesentlich erleichtert.
Erstmalig bieten unsere Vertragsmuster dem Anwender die Möglichkeit, auch bei Verträgen mit im Ausland ansässigen Künstlern oder Tourneeveranstaltern sowie Veranstaltungen, die im Ausland stattfinden, im Multiple-Choice-Verfahren bereits Festlegungen/Klarstellungen zu steuerlichen Verantwortlichkeiten der Vertragspartner vorzunehmen. So enthalten die Muster juristisch belastbare optionale Regelungen zur Festlegung der
– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung von Künstlern und Agenturen bei Auftrittsvermittlungen ins Ausland;
– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung bei eigenen Veranstaltungen mit Künstlern im Ausland;
– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung bei Verpflichtungen ausländischer Künstler für Auftritte im Inland;
– Verantwortlichkeit der Vertragspartner bei beschränkter (Einkommen-)Steuerpflicht im In- und Ausland bei Brutto- und Netto-Deals.
Die Vertragsmuster enthalten ferner
– übersichtliche Wahlmöglichkeiten zwischen allen relevanten Vergütungsformen;
– Regelungen für die Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungsausfällen;
– eine ausformulierte Gebietsschutzklausel sowie
– rechtlich durchsetzbare AGB
Das Excel-Format der Muster bietet Ihnen die Möglichkeit, je nach Bedarf einzelne Punkte (Zeilen) einfach zu löschen und den Vertrag damit auf jeden Einzelfall anzupassen. Und natürlich haben wir in die neuen Vertragsmuster auch die von unserer Kanzlei entwickelte Feststellung integriert, dass es sich bei dem Vertragstext um ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben handelt – dass das Dokument also nicht vertragsbegründend ist, sondern lediglich die bereits mündlich oder per Mail getroffenen Vereinbarungen zusammenfasst.
Sollten Sie Interesse daran haben, Nutzungsrechte an diesen Vertragsmustern zu erwerben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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]]>Der Beitrag Neues IT – Verfahren für den Steuerabzug bei Vergütungszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige erschien zuerst auf KANZLEI MICHOW.
]]>Was sich ändern wird:
– Mit der Einführung des neuen IT – Verfahrens werden neue Steuernummern für den Steuerabzug nach # 50a EStG vergeben;
– aufgrund des Kassenwechsels ist für erteilte Lastschrift-Einzugsermächtigungen die Erteilung eines neuen Lastschriftmandates erforderlich;
– Das neue Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs ist im BZSTOnline–Portal unter https://www.elster.de/bportal abrufbar;
– Für die Einreichung der Steueranmeldung findet sich auf der Internetseite des BZST unter Abzugsteuern > Abzugsteuern nach # 50a EStG > Elektronische Datenübermittlung eine „Schritt für Schritt für Schritt Anleitung“.
– Wichtig: Steueranmeldungen nach # 50a EStG können nur noch über das Online-Portal des BZST abgegeben werden. Dafür ist ab sofort nur noch die neue Steuernummer zu verwenden.
Weitere Informationen zu dem neuen Verfahren sind abrufbar unter www.bzst.de/50a-Fachverfahren
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